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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
der Recording Sylt in 25980 Sylt OT Westerland/ Inhaber: Daniel Möhrke

1. Gegenstand der AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen 19 Paragraphen und regeln die Vermietung, den Aufbau oder den Betrieb technischer Anlagen wie insbesondere Beschallungsanlagen sowie Tonaufnahmen, Proberaumnutzung & Musikunterrichte.

2. Allgemeines

Vermietung und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Mit Erteilung von Vermietaufträgen erkennt der Kunde diese AGB an und bestätigt mit seiner Unterschrift bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung ausdrücklich, mit diesen in vollem Umfang einverstanden zu sein.

Etwaigen Mietbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

3. Angebote

Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich, insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit bis zur endgültigen Auftragserteilung. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Auftragsbestätigung des Vermieters bedürfen der Schriftform.

Das vom Kunden und Vermieter bestätigte Angebot ist Gegenstand dieses Mietvertrages.

4. Mietzeit

Für die Vermietung unserer Geräte mit Zubehör werden die in der Mietgebührliste aufgeführten Preise berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Die Mietzeit innerhalb eines Tages wird von uns als Tagespreis abgerechnet.

Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet.

5. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden und wird vom Vermieter nach optimalen Gesichtspunkten ausgewählt. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung durch den Kunden oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.

Die Transportzeit gilt als Mietzeit.

6. Übergabe oder Aufbau des Mietgegenstandes

Holt der Kunde den Mietgegenstand ab, hat er sich von dessen äußerlich und technisch einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Anzahl und Art der Geräte mit Zubehör sind in dem Lieferschein, der dem Kunden bei Übergabe ausgehändigt wird, festzuhalten.

Wird der Mietgegenstand von uns an den Kunden geliefert und aufgebaut, hat der Kunde nach Beendigung des Aufbaus auf dem Lieferschein Anzahl und Art, einwandfreien Zustand und einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Geräte mit Zubehör zu bestätigen; etwaige Beanstandungen sind in den Lieferschein aufzunehmen.

Der Mietpreis ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Anlage, aus Sicht des Vermieters aus nicht zu vertretenden technischen oder rechtlichen Gründen nicht aufgebaut oder betrieben werden kann, z.B. bei unzureichenden räumlichen Bedingungen oder fehlenden privatrechtlichen oder öffentlich rechtlichen Genehmigungen.

7. Betrieb des Mietgegenstandes

Soweit der Kunde den Mietgegenstand selbst betreibt wird er auf Wunsch durch uns in geeigneter Weise (z.B. Aushändigung einer Bedienungsanleitung, mündliche Einweisung durch unser Fachpersonal) in den Betrieb eingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung und Anweisungen unserer Mitarbeiter einzuhalten; jede Abweichung muss zuvor mit uns abgestimmt werden. Bei Unklarheiten ist der Mieter verpflichtet, sich an unser Fachpersonal zu wenden. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Die Geräte sind nur in den dazu bereitgestellten Transportkisten zu transportieren. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Eine Untervermietung der Geräte ohne Zustimmung des Vermieters ist nicht erlaubt. Der Kunde hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Kunde ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

Wird der Mietgegenstand für den Kunden durch uns betrieben, darf der Kunde ohne Zustimmung unseres Personals die Geräte nicht eigenmächtig abbauen, umstellen, in oder außer Betrieb setzen oder in deren Betrieb eingreifen. Das Recht des Kunden, vom Vermieter einen dem Vertrag entsprechenden Betrieb zu verlangen, bleibt unberührt.

Jede Störung des Betriebs oder jeder Ausfall des Mietgegenstandes ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Fehler selbst oder durch Dritte zu beheben. Der Kunde hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Fehlers einzuräumen. Gerät der Vermieter mit der Beseitigung eines Fehlers, der die Tauglichkeit der Anlage zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt bzw. mindert oder mit der Herstellung einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft des Mietgegenstandes in Verzug, ist der Kunde auch dann nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen; seine übrigen gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

8. Vom Kunden zu erbringende Leistungen

Der Kunde stellt die benötigten Stromanschlüsse auf seine Kosten ab Aufbaubeginn durchgehend bis Abbauende direkt am Aufbauort der Technik zur Verfügung. Der Kunde haftet für Schäden an den Anlagen des Vermieters bei nicht VDE-gerechtem Zustand der Stromanschlüsse.

Der Kunde hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen.

Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder –schwankungen hat der Kunde einzustehen.

Werden von dem Kunden Aufbauhelfer gestellt, so haben diese eine Stunde vor Beginn des Aufbaus bis zur Übergabe der betriebsbereiten Anlage und eine Stunde vor Beginn des Abbaus bis zum Schluss der Abbauarbeiten zur Verfügung zu stehen. Sollten die vereinbarten Helfer nicht zur Verfügung stehen oder ungeeignet sein, so hat der Vermieter das Recht, zu Lasten des Kunden Ersatz zu besorgen.
Für das von dem Vermieter mit der An- und Ablieferung der Anlage betraute Personal sowie die ggf. zur Bedienung gebuchten Techniker hat der Kunde auf seine Kosten angemessene Hotelübernachtung ( EZ ) sowie angemessene Verpflegung für die Zeit zwischen Anlieferung und Abfuhr der Anlage zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat alle etwaigen privatrechtlichen oder öffentlichen Genehmigungen zum Aufbau und Betrieb der Anlage, insbesondere etwa erforderlicher Abnahmen durch die zuständige Behörde ( Baubehörde ), selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen. Das Stellen einer technischen Fachkraft ( lt. BGV-C1 ) obliegt dem Auftraggeber.

9. Sonderbedingungen Bühnenvermietungen

Der Kunde ist bei Anmietung von Open-Air- Bühnen verpflichtet, bei starkem Wind, insbesondere bei Luftbewegungen über Windstärke 8, die Nutzung von Bühnen einzustellen, die Beplanung zu entfernen oder bei Ground-Support-Bühnen das Dach herunterzufahren.

Treten bei Veranstaltungen Windgeschwindigkeiten über den im Baubuch / Standsicherheitsnachweis festgelegten Maximalwerten auf, hat der Vermieter das Recht, die Veranstaltung abzubrechen, um Schäden an Sachwerten oder Personen zu verhindern. Bei Abbruch einer Veranstaltung aufgrund von Windgeschwindigkeiten über den genehmigten Maximalwerten ist der Vermieter von jeglichen Folgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn und sonstigen Vermögenswerten, befreit.

Bei Anmietung von überdachten Open-Air- Bühnen werden die maximalen Windlasten dem Kunden mitgeteilt und der Kunde akzeptiert mit Unterschrift des Vertrages die bauamtlichen Vorgaben.

Bei Bühnenbauten die eine Auflast durch Wassertanks benötigen, stellt der Kunde die notwendigen Wasseranschlüsse. Das Wasser ist im Preis nicht enthalten.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Baugrund am Bühnenstandort eben, befestigt und ausreichend tragfähig ist.

Die Stromversorgung muss bei der Anmietung von Bühnen ab Aufbaubeginn durchgehend bis Abbauende gewährleistet sein, da ein Abbau bzw. Fahren von Dächern jederzeit aufgrund von erhöhten Windgeschwindigkeiten möglich sein muss.

Die vom Veranstalter zu stellende Nachtbewachung erhält eine Einweisung und ist verpflichtet, im Falle von erhöhter Windstärke die Bühnen zu sichern ( entfernen von Planen / Gaze bzw. Ablassen von Dächern ). Sollte die vom Veranstalter gestellte Nachtbewachung dazu nicht in der Lage sein, wird vom Vermieter geeignetes Personal gegen gesonderte Berechnung gestellt.

10. Haftung des Kunden

Der Kunde bestätigt bei Auslieferung / Erhalt der Geräte mit seiner Unterschrift, diese Geräte in ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Der Kunde haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit ( inkl. Auf- und Abbau, Ladezeit ) an Geräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Weiterhin haftet der Kunde für das Abhandenkommen von Teilen oder der gesamten vom Vermieter geliehenen Anlage. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Kunde. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Der Kunde haftet dafür, dass der Transport und die Aufstellung der Anlage zu dem bzw. an dem von ihm benannten Einsatzort möglich ist, insbesondere das die Tragfähigkeit und die lichte Höhe des Aufstellortes ausreichend ist und auch ansonsten den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entspricht.

11. Obhutspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Beschädigung, jedem Abhandenkommen des Mietgegenstandes oder dessen Teilen und

Zubehör den Sachverhalt so genau wie möglich festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere sind Ort, Zeit, Ursache und ggf. Urheber des Schadens anzugeben. Bei Verdacht von Straftaten ist unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu unterrichten. Der Kunde hat den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen.

Der Kunde ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, Dritten den Mietgegenstand ganz oder teilweise zu überlassen oder ihnen einen eigenmächtigen Zugriff auf den Mietgegenstand zu gestatten. Wird der Mietgegenstand mit Zustimmung des Vermieters vom Kunden an Dritte weitervermietet, so haftet der Kunde für die Weitergabe und Erfüllung der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen.

12. Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden, z.B. durch Abschalten der Geräte, gering zu halten.

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel der Mietgeräte dem Vermieter sofort über die Büroadresse, außerhalb der Öffnungszeiten über den technischen Notdienst anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dem Vermieter ist alsdann eine angemessene Frist für eine Mängelbeseitigung oder gleichartige Ersatzlieferung einzuräumen. Der Kunde kann die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des vereinbarten Leistungsentgeltes (Minderung) nur verlangen, wenn die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung vom Vermieter abgelehnt wird oder vom Vermieter nicht in angemessener Frist erfolgreich durchgeführt wird.

Der Kunde verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegenüber dem Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegenüber dem Kunden umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Kunden beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz nur auf den Gerätemietpreis des schadhaften Gerätes. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Vermieters beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten des Vermieters.

13. Rechte Dritter

Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind sowie den Mietausfall der Geräte bis zur Sicherstellung.

14. Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand und Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Hat der Kunde den Mietgegenstand selbst abgeholt und aufgebaut, ist er verpflichtet diesen am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß transportgesichert und verpackt auf seine Kosten zurück zu transportieren und innerhalb unserer Geschäftszeiten zurückzugeben. Etwaige Schäden sind dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

Wurde der Mietgegenstand vom Vermieter angeliefert und aufgebaut, hat der Kunde am vereinbarten Rückgabetag den Abbau und den Abtransport der Geräte termingerecht zu ermöglichen. Die Entgegennahme durch den Vermieter erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt einer Nachprüfung. Die Nachweispflicht aus daraus entstehenden Streitigkeiten obliegt dann allein beim Kunden.

Gibt der Kunde bei Beendigung der Mietzeit den Mietgegenstand mit Zubehör nicht oder nicht vollständig zurück, ist der Vermieter bis zur

Rückgabe berechtigt, den vereinbarten Mietzins nachzufordern. Die Geltungsmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

Sofern der Vermieter eine Mietkaution zur Abdeckung etwaiger Forderungen erhebt, ist der Vermieter berechtigt, diese im Falle eines Schadens oder unvollständiger oder verspäteter Rückgabe der Mietsache zurückzuhalten und einzulösen. Dieses entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur weiteren Einhaltung dieser AGB.

15. Bereitstellung und Lieferungen

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus den vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Kunden nachweislich ohne Interesse, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden - vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

16. Mietdauer, Beendigung des Mietvertrages

Der Vertrag ist für beide Seiten während der vereinbarten Mietzeit - vorbehaltlich des Rechts zur außergewöhnlichen Kündigung - unkündbar. Gibt der Kunde die Anlage oder Teile davon vor Ablauf der Mietzeit zurück, stellt die Rücknahme der Geräte durch den Vermieter keine Aufhebung des Mietvertrages dar. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.

Überlässt der Kunde den Mietgegenstand ohne Zustimmung des Vermieters Dritten, betreibt er den Mietgegenstand nicht sachgerecht oder gefährdet er den Mietgegenstand durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Pflichten, ist der Vermieter nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Ingewahrsamnahme der Geräte berechtigt.

Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.

17. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart ist der Mietpreis bei Abholung oder Lieferung der Mietgeräte fällig. Der Vermieter ist berechtigt, zum Schutze der Lieferbereitstellung Vorauszahlungen bis hin zur Höhe des vollen Mietbetrages zu verlangen. Sofern der Vermieter seine Leistungen per Rechnungsstellung erbringt, gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum als vereinbart.

Sollte eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet werden, behält sich der Vermieter vor, den getroffenen Vertrag sofort und fristlos aufzulösen. Anfallende Abstandsgebühren übernimmt der Kunde.

Der Kunde hat das Recht, den Mietvertrag bis spätestens 3 Tage vor vereinbartem Mietbeginn gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr zu kündigen. Die Stornierungsgebühr beträgt bis 10 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 50% und bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises des Auftrages. Als Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vermieter maßgeblich.

Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen behält sich der Vermieter rechtliche Schritte gegen den Kunden vor.

Der Kunde kann gegen Forderungen seitens des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ermächtigt den Vermieter, im Falle einer Vertragsverletzung seinerseits, unwiderruflich die gemieteten Geräte jederzeit zurückzunehmen und verzichtet insoweit auf eine Ausübung des eventuellen Hausrechts.

18. Preise

Die jeweils gültige Preisliste der Firma Recording Sylt ist wesentlicher Bestandteil der Miet- und Lieferbedingungen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abbildungen, Texte und technische Informationen sind unverbindlich.

Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend. Eine Zwischenvermietung bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung behält sich der Vermieter vor.

19. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Kunden kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

Stand: Sylt OT Westerland 01.01.19

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